Kooperative Gesamtschule Erfurt
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Hausordnung

Aufgrund der Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich, divers verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


Das Zusammenleben von Menschen erfordert bestimmte Verhaltensregeln und Normen. Durch sie wird der Einzelne in die Lage versetzt, eigenes Handeln vor dem Hintergrund  allgemein geltender Richtlinien zu bewerten.

Die Hausordnung ist ein schulisches Instrument im Interesse von Schülern und Lehrern.
Wir sind eine friedvolle Schule. Jeder hat für einen gewaltfreien Umgang aller Schulbeteiligten zu sorgen. Die Regelungen der Anti-Mobbing-Vereinbarung und des Schulvertrages gelten.




I. Vor Unterrichtsbeginn

  1. Der Zugang zur KGS erfolgt ganztägig über den Eingang Wilhelm-Leibl-Straße und über den Eingang Am Schwemmbach.
  2. Der Einlass aller Schüler beginnt zur 1. Stunde ab 07:45 Uhr. Der Einlass aller Schüler beginnt zur 1. Stunde ab 07:45 Uhr, montags ab 08:45 Uhr. Schüler, die aufgrund ihres Anfahrtsweges deutlich früher die Schule er-reichen, können sich im Sekretariat eine Bescheinigung zum Betreten des Schulgebäudes ausstellen lassen (Lerchenpass). Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, benötigen eine schriftliche Genehmigung des Schulleiters. Die Fahrradständer auf dem Schulgelände sind zu nutzen. 
  3. Fachräume und Turnhallen dürfen erst nach Erlaubnis durch den in der Klasse unterrichtenden Lehrer betreten werden. 
  4. Schüler und Lehrer sind angehalten, vor dem Unterricht den Raum zu kontrollieren. Missstände sind dem jeweiligen Fachlehrer zu melden. 
  5. Sollten Schüler verspätet zum Beginn einer Unterrichtsstunde erscheinen, wird dies im Klassenbuch vermerkt. Kommt ein Schüler wiederholt zu spät, wird eine Nacharbeit angeordnet.



II. Unterrichtszeit

  1. Die Schüler und Lehrer sind zur jeweiligen Stunde fachgerecht vorbereitet am Platz, sodass der Unterricht pünktlich begonnen werden kann.
  2. Der Lehrer eröffnet den Unterricht und beendet diesen nach 45 bzw. nach 90 Minuten.
  3. Schüler, deren Unterricht später beginnt, dürfen sich in der Bibliothek oder auf dem Schulhof aufhalten und 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn den Raum aufsuchen. Sie verhalten sich in der Unterrichtszeit auf den Gängen ruhig und wahren die Arbeitsatmosphäre. 
  4. Der Schüler ist verpflichtet, sich am Unterricht zu beteiligen und die gefor-derten Leistungsnachweise zu erbringen. Er hat alles zu unterlassen, was den Unterricht stören und seine Mitschüler am aufmerksamen Verfolgen des Un-terrichts hindern könnte. 
  5. Nach jeder Unterrichtsstunde wird der Raum so verlassen, dass die Tafel gewischt, das Licht gelöscht, ggf. Fenster geöffnet und der Müll eingesam-melt ist. Zu den großen Pausen wird der Raum abgeschlossen. Ordnungs-schüler, die den Fachlehrer hierbei unterstützen, sind für jede Woche durch den Klassen- bzw. Kurslehrer zu bestimmen.
  6. Nach Unterrichtsschluss achtet der Ordnungsdienst darauf, dass die Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen sind.
  7. Der Ordnungsdienst verlässt als Letzter den Raum und schließt ab. 
  8. Das Fehlen eines Lehrers wird zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn durch einen verantwortlichen Schüler im Sekretariat angezeigt.
  9. Die Garderobe der Schüler ist in den Garderobenschränken auf den Fluren aufzubewahren. Sie werden von den Lehrern verschlossen. Die Kleidung ist versichert. Im Anbau sind die Garderobenleisten in den Klassenräumen zu nutzen.
  10. Das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist untersagt. Für private elektronische Geräte und andere Wertsachen wird bei Verlust keine Haftung übernommen.
  11. Die Schüler schalten das Handy mit dem Betreten der Schule stumm. Es ist während des Unterrichts in der Handygarage aufzubewahren. Von ihm dürfen keine Beeinträchtigungen ausgehen. Das Filmen und Fotografieren sowie das Telefonieren und Aufnehmen von Sprachnachrichten ist untersagt, um Persönlichkeitsrechte zu wahren. In der Essenpause bleibt das Handy ungenutzt und wird nicht sichtbar verstaut. Die Endgerätenutzung ist außerhalb des Unterrichts gestattet. Mit Genehmigung des Lehrers können das Handy, das iPad sowie private Endgeräte für Unterrichtszwecke genutzt werden. Bei Klassen- und Kursarbeiten oder Tests gilt das Hantieren mit einem Handy oder die Nutzung anderer internetfähiger oder unerlaubter Hilfsmittel als Täuschungsversuch. Verstöße können zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und führen zum Einziehen des Handys durch den Lehrer. Im Regelfall erfolgt die Rückgabe nach dem Unterrichtstag. Im Wiederholungsfall wird das Handy bei nicht volljährigen Schülern nur den Eltern in Absprache eventueller weiterer Auflagen ausgehändigt. Verweigert ein Schüler die Herausgabe des Handys, kann durch den Schulleiter ein befristetes absolutes Handyverbot für die Schule ausgesprochen werden.

12. Bei Alarm verlassen alle Klassen entsprechend der Anweisung des Alarmplanes die Schulgebäude.


III. Pausenordnung

  1. In den Kurzpausen bleiben die Schüler in den Räumen und auf den Fluren. Wenn die Sicherheit gefährdet ist, hat jeder Lehrer das Recht, den Aufenthalt in einem Raum anzuordnen.
  2. Es ist nicht gestattet, auf den Fensterbänken, Tischen und Heizkörpern zu sitzen.
  3. In der großen Pause verlassen alle Schüler die Schulgebäude und suchen den Schulhof auf. Schüler der Klassenstufen 10, 11 und 12 haben nur in der großen Pause das Recht, das Schulgelände zu verlassen oder im Gebäude zu verbleiben. 
  4. Um Unfälle zu vermeiden, bewegen sich die Schüler im Gebäude und auf dem Hof angemessen. In den Fluren wird nicht gerannt.
  5. Erkrankte Schüler melden sich im Sekretariat. Mit dem entsprechenden Vermerk der Sekretärinnen informieren sie den Fachlehrer, bevor sie die Schule verlassen. Eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten ist bis drei Tage nach Genesung beizubringen.
  6. Das Sekretariat weist Schließzeiten von 09:00 Uhr bis 09:30 Uhr und von 12:30 Uhr bis 13:00 aus.
  7. Im gesamten und unmittelbar angrenzenden Schulgelände gilt Rauchverbot. Das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol und Rauschmitteln ist untersagt.
  8. Während der Pausen wird die Obhutspflicht der Schule durch den Aufsicht führenden Lehrer und ihn unterstützende Schüler gewährleistet.


IV. Fehlen im Unterricht

  1. Fehlt ein Schüler durch Erkrankung, ist die Schule über die SchulApp bis zum Beginn der ersten Unterrichtsstunde, spätestens jedoch bis 09:00 Uhr, zu informieren.
  2. Freistellungen vom Unterricht müssen drei Werktage im Voraus durch die Sorgeberechtigten beim Klassenlehrer beantragt werden. Eine Genehmigung oder auch Ablehnung erfolgt durch den Klassenleiter, den Schulleiter oder auch das Staatliche Schulamt. Näheres regelt §7 Thüringer Schulordnung. Die entsprechenden Fachlehrer sind zu informieren.


V. Verstöße gegen die Hausordnung

  1. Bei Verstößen gegen die Hausordnung gelten die rechtlichen Bestimmungen des achten Abschnittes (Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen) des Thüringer Schulgesetzes.





K. Tallai
Schulleiterin